Neben den üblichen Themen, wird dieses mal auch einen Änderung der Satzung besprochen.
Satzungsänderung:
„Voraussetzung für öffentliche Zuschüsse ist künftig die Verankerung eines Kinder- und Jugendschutzkonzeptes in der Satzung. Dieses wurde durch den Vorstand am 13. Mai 2024 beschlossen. Die aus dem Jahre 1985 stammende Satzung wurde nach 40 Jahre gründlich überarbeitet und die Neufassung soll bei der nächsten Jahreshauptversammlung am 14. März 2025 verabschiedet werden. Insoweit soll der Kinder- und Jugendschutz dann auch in der Satzung verankert werden.“