Das Wichtigste

Austritt aus dem Verein

Ein Austritt aus dem Verein muss immer durch schriftliche Kündigung erfolgen. Diese muss bis zum 15. Dezember in der Geschäftsstelle (Am Sprenger 32, 41516 Grevenbroich) eingehen. Es reicht ein einfacher Brief. Sie können sich die Kosten für ein teures Einschreiben sparen. Wir bestätigen die Kündigung immer innerhalb einer Woche durch ein entsprechendes Bestätigungsschreiben, so dass Sie in jedem Fall einen Nachweis Ihrer Kündigung erhalten.

Da wir jeweils zum 1. Januar unsere Mitglieder bei den Fachverbänden und Versicherungen melden müssen und dann für jedes gemeldete Mitglied Beiträge und Versicherungsgebühren in Rechnung gestellt bekommen, können wir verspätete eingegangene Kündigungen nicht rückwirkend sondern erst zum Ablauf des Jahres berücksichtigen.